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BVerwG, 31.03.1995 - 11 B 115.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.1994 - 4 L 360/93
- BVerwG, 31.03.1995 - 11 B 115.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87
Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl - …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 11 B 115.94
Die Frage, ob die von der Beschwerde ferner gerügte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 65.87 - (BVerwGE 80, 270) gegeben wäre, ist somit für die Entscheidung über die Zulassung der Revision nicht mehr erheblich. - BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70
Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 11 B 115.94
Hiernach kommt eine Zulassung der Revision schon deshalb nicht in Betracht, weil bereits die von der Beschwerde zur Frage der - vom Berufungsgericht für entscheidungserheblich erachteten - Passivlegitimation des Beklagten gerügte Abweichung "von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 19. November 1964 (BVerwGE 20, 21) und dem Urteil vom 2. November 1973 (BVerwGE 44, 148)" nicht vorliegt. - BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90
Rückforderung von Blindengeld
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 11 B 115.94
Ist ein Berufungsurteil - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. etwa Beschluß vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.). - BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 39.64
Bestimmung von Bundesbehörden durch Landesrecht als Klagegegner in Anfechtungs- …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 11 B 115.94
Hiernach kommt eine Zulassung der Revision schon deshalb nicht in Betracht, weil bereits die von der Beschwerde zur Frage der - vom Berufungsgericht für entscheidungserheblich erachteten - Passivlegitimation des Beklagten gerügte Abweichung "von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 19. November 1964 (BVerwGE 20, 21) und dem Urteil vom 2. November 1973 (BVerwGE 44, 148)" nicht vorliegt.